Proceed Portfolio Services | FAQ - Häufig gestellte Fragen - Outsourcing Non Performing Loans NPL

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Man hat mich über den Verkauf meiner Darlehensforderung informiert. Der neue Gläubigername sagt mir nichts. Wie kommt es dazu? Was ist mit meinem Ansprechpartner bei der Bank passiert?

Der ehemalige Gläubiger hat einen Bestand von Forderungen an einen neuen Gläubiger veräußert. Dazu gehört auch Ihr Kreditengagement. Dieser Prozess ist banküblich und rechtlich zulässig. Die Proceed Portfolio Services GmbH ist nun Ihr neuer Ansprechpartner und handelt mit Vollmacht und auf Rechnung des neuen Gläubigers.

Wichtig für Sie zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass Sie von nun an mit schuldbefreiender Wirkung nur noch auf das von uns mitgeteilte Konto zahlen können. Zudem sind wir – gerne auch in einem persönlichen Gespräch – daran interessiert, nach einer gemeinsamen Lösung zur Rückführung Ihrer Verbindlichkeit zu suchen.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Sofern Sie bereits ein Schreiben von uns erhalten haben, finden Sie die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners in der Regel im Briefkopf. Alternativ setzen Sie sich bitte mit unserer Service-Hotline unter der Rufnummer 0201/769-5111 in Verbindung (idealer Weise halten Sie hierzu unser Aktenzeichen bzw. die Darlehensnummer und die Bezeichnung des alten Gläubigers bereit). Dort wird man Sie an den zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten. Sie können aber auch gerne unser Kontaktformular benutzen

Ich habe ein Schreiben von der Proceed Portfolio Services GmbH bekommen. Was sollte ich jetzt tun?

Setzen Sie sich bitte kurzfristig mit dem im Schreiben genannten Ansprechpartner bzw. der dort angegebenen Rufnummer in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise im Gespräch klären zu können.

Wer ist die Proceed Portfolio Services GmbH? Was hat sie mit meinem Darlehensengagement zu tun?

Die Proceed Portfolio Services GmbH ist ein Inkassounternehmen und wurde vom Forderungsinhaber mit der Beitreibung der offenen Ansprüche aus ihrer Darlehensverbindlichkeit beauftragt. Daher wird die komplette Abwicklung der Angelegenheit ausschließlich über uns erfolgen.

Besteht die Möglichkeit, bei Ihnen persönlich vorbeizukommen, um meinen Fall zu besprechen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Da wir allerdings kein Kreditinstitut mit Publikumsverkehr sind, ist ein persönliches Gespräch nur nach telefonischer Abstimmung möglich. Melden Sie sich hierzu bitte im Vorfeld bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder kontaktieren Sie unsere Service-Hotline unter der Rufnummer 0201 / 769-5111.

Ich habe Fragen zur Bankverbindung, Ratenzahlungsmodalitäten (Stundung, monatliche Raten, Zahlungstermine etc)…

Hierbei handelt es sich um eine Frage, die nicht allgemeingültig beantwortet werden kann. Bitte setzen Sie sich daher mit dem für Ihren Fall zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung oder wenden Sie sich an unsere Service-Hotline unter der Rufnummer 0201 / 769 -5111.

Wie kann ich verhindern, dass der anberaumte Versteigerungstermin stattfindet?

Setzen Sie sich umgehend telefonisch mit uns in Verbindung. Gegebenenfalls besteht im Gespräch die Möglichkeit, eine andere Lösung zu finden und den Termin auszusetzen. Sofern Sie uns rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin ein Ablöseangebot unterlegt mit einer unwiderruflichen Finanzierungsbestätigung eines inländischen Kreditinstitutes vorlegen bzw. eine vergleichsweise Regelung vor dem Termin getroffen werden kann, besteht ebenfalls die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens.

Wie kann ich Vollstreckungsmaßnahmen (Pfändungsbeschlüsse, Gerichtsvollzieheraufträge etc.) in mein Privatvermögen verhindern?

Setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung und legen Sie mit Hilfe des Formulars „Haushaltsplan“ nebst Belegen über Einnahmen/Ausgaben Ihre finanzielle Situation offen. Gegebenenfalls ist dann kurzfristig der Abschluss einer Zahlungsvereinbarung möglich. Sofern diese regelmäßig bedient wird, kann dann eventuell auf die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen in Ihr persönliches Vermögen verzichtet bzw. der Pfändungsbeschluss zunächst ruhend gestellt werden.

Wie bekomme ich von Ihnen eine Zins-/Saldenbestätigung bzw. eine aktuelle Forderungsaufstellung? Wie hoch ist meine Restforderung?

Wir schicken Ihnen gerne auf Anfrage eine Aufstellung über die aktuelle Forderungshöhe. Bei gekündigten Darlehen werden Zins-/Salden-bescheinigungen nicht mehr regelmäßig erstellt. Die angefallenen Zinsen werden jedoch aus der Forderungsaufstellung ersichtlich.

Besteht die Möglichkeit, mit Ihnen eine einvernehmliche Regelung zur Rückführung der Verbindlichkeit zu treffen?

Grundsätzlich sind wir jederzeit zu Verhandlungen über eine einvernehmliche Regelung im Rahmen einer Ablösung oder eines Vergleichs bereit. Hierzu ist jedoch unbedingt erforderlich, dass Sie ihre finanzielle Situation uns gegenüber offen legen und einen Haushaltsplan nebst entsprechenden Belegen über Ihre Einnahmen und Ausgaben vorlegen.
Erst nach Vorliegen entsprechender Informationen sind wir in der Lage, über die Angemessenheit eines entsprechenden Angebots (ggf. nach Rücksprache mit unseren Auftraggebern) entscheiden zu können.

Wie kann ich weiterhin aktiv an der Erledigung meiner Verbindlichkeiten mitwirken?

Eine weitere Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Lösung der Angelegenheit ist die Erstellung einer Verkaufsvollmacht, welche uns die Möglichkeit gibt die Immobilie bestmöglich im Interesse aller Beteiligten zu verwerten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die entsprechenden Antworten lediglich als Hinweise bzw. Unterstützung zu verstehen sind, wie grundsätzlich in der jeweilig beschriebenen Situation vorgegangen werden könnte. Zur Beurteilung individueller Sachverhalte sollten Sie ggf. den Rat einer Beratungsstelle oder eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin suchen. Sämtliche hier gegebenen Antworten stellen keine rechtlichen, geschäftlichen oder sonstige Beratungsleistungen dar.