Wege zum Erwerb
Falls Sie am Erwerb einer Immobilie interessiert sind, erläutern wir Ihnen hier kurz die grundsätzlichen Möglichkeiten:
a) Notarieller Kaufvertrag
Bei dieser Erwerbsvariante, welche die gängigste Erwerbsart bei Immobilien darstellt, verkauft der Eigentümer das Grundstück/Wohnungseigentum durch einen notariellen Kaufvertrag an den Erwerber. Hierbei besteht freie Notarwahl für beide Parteien. Möglich ist sogar, dass Käufer und Verkäufer nicht am gleichen Ort und nicht gleichzeitig erscheinen, sondern nacheinander und/oder jeweils bei anderen Notaren die erforderlichen Erklärungen abgeben.
b) Erwerb in der Zwangsversteigerung
Hier erwirbt der Meistbietende in einem gerichtlichen Verfahren die Immobilie mit Zuschlag im Versteigerungstermin.
Weitergehende Informationen zum Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens und der zu beachtenden Regularien erhalten Sie unter den folgenden Links oder rufen Sie uns an.
c) Forderungskauf
Eine weitere Variante des Erwerbs einer Immobilie ist der Weg über den Forderungskauf. In diesem Fall erwirbt der Käufer zunächst Forderung und Grundschuld vom Gläubiger. Die folgende Zwangsversteigerung der Immobilie führt dann zum Erwerb durch ihn als neuer Gläubiger. Nähere Informationen hierzu geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Kontaktieren Sie uns bitte, um weitergehende Informationen zu erhalten.
Alternativ nutzen Sie die folgende Linksammlung.